Frauenheilkunde 

Ob Früherkennung und Vorsorgeuntersuchung, Wechseljahresbeschwerden, Nachsorge bei Krebserkrankung , oder gynäkologische Beschwerden , stehen wir Ihnen mit langjähriger Ultraschall-Erfahrung und -Spezialisierung, sowie mit neuester Ultraschalltechnologie zur Verfügung. Für Frauen mit Brustbeschwerden nehmen wir uns ebenfalls immer Zeit. Wir wissen um die Ängste und Sorgen, die eine neu aufgetretene Brustveränderung auslösen kann. Daher bieten wir Ihnen stets einen zeitnahen Untersuchungstermin an

Folgende Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen für die Früherkennung und Vorsorge festgelegt worden:

9. bis 17. Lebensjahr

Jährlich bis zum 25. Lebensjahr

Ab dem 20. Lebensjahr jährlich

  • Erhebung der Vorgeschichte
  • Spiegeleinstellung des Muttermundes
  • Abstrich vom Muttermund - ‚PAP-Test'
  • Gynäkologische Tastuntersuchung

Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr jährlich

  • Abtasten der Brustdrüsen und der zugehörigen Lymphknoten
  • Anleitung der Patientin zur Brust-Selbstuntersuchung

Ab dem 35. Lebensjahr

      Jährlich:

  • Erhebung der Vorgeschichte
  • Spiegeleinstellung des Muttermundes
  • Gynäkologische Tastuntersuchung
  • Abtasten der Brustdrüsen und der zugehörigen Lymphknoten
  • Anleitung der Patientin zur Brust-Selbstuntersuchung

      Alle 3 Jahre:

Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr

  • Test auf Blut im Stuhl - bis zum 55. Jahr jährlich, danach nur alle 2 Jahre
  • Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm. Reihenuntersuchung alle 2 Jahre, Einladung erfolgt direkt vom zuständigen Mammographiezentrum. Bis zum 69. Lebensjahr.

Zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr

  • Darmspiegelung (Koloskopie), Wiederholung alle 10 Jahre. Falls in Anspruch genommen, entfällt der Test auf Blut im Stuhl die folgenden 10 Jahre.


Die gesetzliche Grundlage für die kassenärztliche Versorgung der Patienten finden Sie im Sozialgesetzbuch V. Dort heißt es im § 12:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgeuntersuchung finden Sie hier

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